Alle Rechte vorbehalten

Alarmierung

Die Alarmierung und Disposition der Schulsanitätsdienste erfolgt an allen Schulen durch das Schulbüro (Geschäftszimmer/Sekretariat).

Bei einem Notfalleintritt wird das Büro über Haustelefonanlage oder persönlich informiert, die Daten werden aufgenommen und der Schulsanitätsdienst alarmiert.

Dies geschieht entweder per Rundsprechanlage oder per Diensthandy.

Seit Sommer 2008 sind alle Schulsanitätsdienste mit eigenen Diensthandys ausgestattet, deren Rufnummern in den Schulbüros und Lehrerzimmern ausliegen.

Dienstbereit ist immer ein Team, bestehend aus zwei bis drei Personen, wobei der Teamleiter mindestens über die Qualifikation „Sanitäter im Einsatzdienst“ (140 Stunden, s.“Ausbildung“) verfügen sollte, der andere Helfer mindestens über einen Erste-Hilfe-Kurs mit Zusatzausbildung für die Benutzung von Automatisierten Externen Defibrillatoren und Zusatzmodul „Schulspezifische Notfälle“.

Durch einen Dienst- und Vertretungsplan ist festgelegt, welche Sanitätskraft wann Dienst hat.

Dies ist notwendig, damit es bei einer größeren Helferzahl an einer Schule im Alarmfall nicht zu einem „Massenauflauf“ von Sanitätskräften kommt. Kompetenzen und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
©Patrick Rusch
Team auf dem Weg zum Notfallort.
Links neben dem Feuerlöscher hängt der Aushang „Verhalten bei Notfällen“.